Wie finanziere ich meine Ausbildung?
Ein Auszubildender bekommt eine Ausbildungsvergütung, ein Student BAföG. Für die Ausbildungszeit als Erzieherin gibt es mehrere Möglichkeiten der Finanzierung:
Wenn man bereits vor Beginn der Fachschule ein Vorpraktikum machen muss, kann der Arbeitgeber dafür eine Vergütung zahlen. Das sind meist zwischen 200 und 300 Euro monatlich.
Während der Ausbildung an der Fachschule gibt es eine staatliche Förderung: entweder ein „Schüler-BAföG“ oder ein „Meister-BAföG“. Der Anspruch hängt davon ab, ob man vor der
Erzieherausbildung bereits einen anderen Beruf erlernt und ausgeübt hat. Die Förderung beträgt beim „Schüler-BAföG“, je nachdem, ob man bei den Eltern wohnt oder einen eigenen
Haushalt hat, zwischen 470 und 645 Euro. Im „Meister-BAföG“ gibt es eine Förderung in Höhe von 230 Euro und ein Darlehen in Höhe von 450 Euro. Wenn man verheiratet ist oder
Kinder hat, sind die Beträge höher.
Für das Praktikum, das man im Anschluss an die Fachschule ableisten muss, gibt es im öffentlichen Dienst eine tarifvertraglich geregelte Vergütung. Sie beträgt rund 1.300 Euro brutto
im Monat. Tarifvertraglich geregelt sind auch die Arbeitszeit und der Urlaub. In anderen Tarifverträgen gibt es ähnliche Regelungen.
Andere Praktika im Verlauf der Fachschulzeit werden nicht vergütet.
Weitere Infos:
www.bafoeg-aktuell.de
www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf
www.gew.de/Publikationen_TVoeD.html => TVöD für Auszubildende und Praktikanten